Widerspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Februar 2012, 16:36 Uhr

Ein Antragsteller kann die Entscheidung (Bewilligung/Ablehnung seines Antrages ) der Behörde nicht akzeptieren und seinen Widerspruch schriftlich bei der Behörde anmelden/einlegen. Daraufhin muss der Antrag erneut geprüft und bearbeitet werden.

Der Widerspruch (WS) beschreibt im Verwaltungsrecht ein Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde.


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