Widerspruch
Der Widerspruch beschreibt im Verwaltungsrecht ein formalisiertes Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde.
Der Widerspruch beschreibt im Verwaltungsrecht ein formalisiertes Rechtsmittel nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde.