Ablehnung
Eine Ablehnung ist die Nicht-Gewährung der durch den Antragsteller beantragten Beihilfe/Prämie, über die er durch den Ablehnungsbescheid informiert wird. In diesem Fall ist die Festlegung Null
Eine Ablehnung ist die Nicht-Gewährung der durch den Antragsteller beantragten Beihilfe/Prämie, über die er durch den Ablehnungsbescheid informiert wird. In diesem Fall ist die Festlegung Null