Verrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verrechnung''' ist eine besondere Art der [[Aufrechnung]], bei der die beiden Forderungen, die sich zur Aufrechnung gegenüberstehen, bei ein und derselben Aktion entstehen. Das passiert in profil vor allem im Bereich ELER, wenn die Förderung zwischen [[Produktcode]]s und/oder Haushaltsstellen verschoben wird. Ein Sonderfall ist die [[Nullzahlung]], in der nur die [[Mittelverwaltung]] betroffen ist, des [[Antragsteller]] aber gar nichts von dieser Verrechnung erfährt.
Zu Unrecht gezahlte Beträge können vom ersten Vorschuß oder von der ersten Zahlung an den [[Unternehmen]]sinhaber nach Erlaß des Rückforderungs[[bescheid]]es ([[Rückforderung]]) abgezogen werden. Dieser Vorgang (Abzug) nennt sich '''Verrechnung'''.
 
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''Hinweis:'' Es handelt sich um einen [[Verwaltungsakt]]. Wenn dabei ein Fehler passiert, ist der [[Bescheid]] rechtswidrig, [[Widerspruch]] ist gegeben.

Aktuelle Version vom 17. November 2017, 11:25 Uhr

Verrechnung ist eine besondere Art der Aufrechnung, bei der die beiden Forderungen, die sich zur Aufrechnung gegenüberstehen, bei ein und derselben Aktion entstehen. Das passiert in profil vor allem im Bereich ELER, wenn die Förderung zwischen Produktcodes und/oder Haushaltsstellen verschoben wird. Ein Sonderfall ist die Nullzahlung, in der nur die Mittelverwaltung betroffen ist, des Antragsteller aber gar nichts von dieser Verrechnung erfährt.

Hinweis: Es handelt sich um einen Verwaltungsakt. Wenn dabei ein Fehler passiert, ist der Bescheid rechtswidrig, Widerspruch ist gegeben.