Nullzahlung
Früher "Nullbuchung". Als Nullzahlung wird eine Zahlung an den Antragsteller mit einem Betrag von 0,00 bezeichnet.
Formen der Nullzahlung
Nullzahlung ohne Umbuchung
Sie beschreibt eine Zahlung an den Antragsteller mit einem Betrag von 0,00, bei der mindestens eine Haushaltsstelle angesprochen wird und zu dieser Haushaltsstelle zugehörige Betrag ist ebenfalls 0,00.
Nullzahlung mit Umbuchung
Sie beschreibt eine Zahlung an den Antragsteller mit einem Betrag von 0,00, bei der interne Verrechnungen auftreten und mindestens 2 Haushaltsstellen angesprochen werden.