Rechtsbehelf: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Artikel ist neu)
 
(Artikel wurde geändert)
 
Zeile 1: Zeile 1:
   
Der [[Antragsvorgang|Vorgang]] Rechtsbehelf dient zur Abbildung von Widersprüchen von Seiten des Antragstellers.
+
Der [[Antragsvorgang|Vorgang]] Rechtsbehelf dient zur Abbildung von [[Widerspruch|Widersprüchen]] von Seiten des Antragstellers.
Er kann dazu führen, dass sich die Festlegung verändert und das vom Antragsteller Geld zurückgefordert wird oder ihm Geld nachgezahlt werden muss.
+
Er kann dazu führen, dass sich die [[Festlegung]] verändert und das vom Antragsteller Geld zurückgefordert wird oder ihm Geld nachgezahlt werden muss.
 
Grundlage für einen Rechtsbehelf ist ein [[Posteingang]] "Rechtsbehelf".
 
Grundlage für einen Rechtsbehelf ist ein [[Posteingang]] "Rechtsbehelf".
   

Aktuelle Version vom 17. November 2017, 11:25 Uhr

Der Vorgang Rechtsbehelf dient zur Abbildung von Widersprüchen von Seiten des Antragstellers. Er kann dazu führen, dass sich die Festlegung verändert und das vom Antragsteller Geld zurückgefordert wird oder ihm Geld nachgezahlt werden muss. Grundlage für einen Rechtsbehelf ist ein Posteingang "Rechtsbehelf".


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Antragsmodell 2015 Vorgang Rechtsbehelf"