Rechtsbehelf

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Vorgang Rechtsbehelf dient zur Abbildung von Widersprüchen von Seiten des Antragstellers. Er kann dazu führen, dass sich die Festlegung verändert und das vom Antragsteller Geld zurückgefordert wird oder ihm Geld nachgezahlt werden muss. Grundlage für einen Rechtsbehelf ist ein Posteingang "Rechtsbehelf".


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Antragsmodell 2015 Vorgang Rechtsbehelf"