Festlegung

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Die Festlegung ist der Umfang der Verpflichtung, die die Verwaltung durch eine Bewilligung eingegangen ist. Vorstufe der Festlegung ist die Zahlungsgrundlage.

Umfang der Verpflichtung, die die Verwaltung durch eine Bewilligung gegenüber dem Antragsteller eingeht - in Euro. Aber auch Umfang der Verpflichtung, zu der der Antragsteller nun verpflichtet ist - in Hektar oder ähnlichen Mengenangaben, aber auch Verboten und Geboten.

Nicht zu verwechseln mit dem Verständnis des Begriffs Festlegung durch den Haushalt.