Verrechnung

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Verrechnung ist eine besondere Art der Aufrechnung, bei der die beiden Forderungen, die sich zur Aufrechnung gegenüberstehen, bei ein und derselben Aktion entstehen. Das passiert in profil vor allem im Bereich ELER, wenn die Förderung zwischen Produktcodes und/oder Haushaltsstellen verschoben wird. Ein Sonderfall ist die Nullzahlung, in der nur die Mittelverwaltung betroffen ist, des Antragsteller aber gar nichts von dieser Verrechnung erfährt.

Hinweis: Es handelt sich um einen Verwaltungsakt. Wenn dabei ein Fehler passiert, ist der Bescheid rechtswidrig, Widerspruch ist gegeben.