Widerspruch
Der Widerspruch (WS) beschreibt im Verwaltungsrecht ein Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde.
Ein Antragsteller muss die Entscheidung (Bewilligung/Ablehnung seines Antrages ) der Behörde nicht akzeptieren und kann seinen Widerspruch schriftlich bei der Behörde anmelden/einlegen. Daraufhin muss der Antrag erneut geprüft und bearbeitet werden.
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- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ELER-Antragsmappe - Teilvorgang Widerspruch"
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