Widerspruch: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Juli 2012, 21:03 Uhr

Der Widerspruch (WS) beschreibt im Verwaltungsrecht ein Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde.

Ein Antragsteller muss die Entscheidung (Bewilligung/Ablehnung seines Antrages ) der Behörde nicht akzeptieren und kann seinen Widerspruch schriftlich bei der Behörde anmelden/einlegen. Daraufhin muss der Antrag erneut geprüft und bearbeitet werden.


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