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Version vom 10. Mai 2012, 09:03 Uhr
Ein Antragsteller kann die Entscheidung (Bewilligung/Ablehnung seines Antrages ) der Behörde nicht akzeptieren und seinen Widerspruch schriftlich bei der Behörde anmelden/einlegen. Daraufhin muss der Antrag erneut geprüft und bearbeitet werden.
Der Widerspruch (WS) beschreibt im Verwaltungsrecht ein Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt einer Behörde.
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ELER-Antragsmappe - Teilvorgang Widerspruch"
- (Recht)#Verwaltungsrecht| |_}} „Widerspruch - Verwaltungsrecht“ auf Wikipedia