SAS Pheromongemeinschaft

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In Baden-Württemberg ist es über MEKA III möglich Fördergelder für den Einsatz von Pheromonen im Wein- und Obstanbau zu beantragen.

Da die Pheromon-Maßnahmen oft über die Grenzen der Flächen der einzelnen Wein- und Obstbauern hinaus wirken oder die Flächen der Einzelbauern zu klein sind (vgl. Mindestflächengröße), gibt es die Möglichkeit, dass sich mehrere Wein- und Obstbauern zu einem Sammelantragsteller (SAS) Pheromongemeinschaft zusammenschließen.

Sofern die Pheromongemeinschaft den Rechtsstatus einer juristischen Person (z.B. Verein, Genossenschaft) hat, kann sie einen Einzelantrag stellen und ist als juristische Person für die auflagengerechte Durchführung der Maßnahme verantwortlich. Die Fördergelder werden an die juristische Person ausbezahlt.

Darüber hinaus ist es möglich, dass eine Pheromongemeinschaft einen Sammelantrag stellt. Die Fördergelder werden an die Pheromongemeinschaft ausbezahlt. Für die auflagengerechte Durchführung der Maßnahme sind aber die einzelnen Mitglieder verantwortlich. Aus diesem Grund müssen die Mitglieder eine entsprechende Erklärung abgeben und im Flurstücksverzeichnis müssen die Flächen den einzelnen Mitgliedern zugeordnet werden.

Ein Landwirt kann neben seiner Mitgliedschaft in einer Pheromongemeinschaft auch noch zusätzlich als einzelner Antragsteller für andere Förderprogramme auftreten.

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