Person

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Person (Recht) ist die juristische Bezeichnung für denjenigen, der rechtsfähig ist, also Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Unterschieden wird zwischen natürlichen (§§ 1 ff. BGB ) und juristischen Personen (§§ 21 ff. BGB ) .Unter natürlicher Person versteht das Gesetz jeden Menschen ab Vollendung der Geburt (Austritt aus dem Mutterleib und Beginn der Atmung ) bis zu seinem Tod. So kann beispielsweise ein Säugling Eigentümer von Sachen sein, ein Toter hingegen nicht mehr.Juristische Personen sind Personenvereinigungen (z. B. Staaten, Aktiengesellschaften, Vereine ) oder Sacheinrichtungen (z. B. Stiftungen, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten ) mit eigener Rechtsfähigkeit. Personenvereinigungen werden durch ihre Mitglieder selbst verwaltet, Sacheinrichtungen werden von außen gelenkt (z. B. im Fall der Stiftungen durch den festgelegten Willen des Stifters ).