Mindestflächengröße

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Als Mindestgröße für einen Schlag sind 0,3 ha festgelegt. Die Fläche muss mindestens 20 m breit sein. Kleinere Flächen können nur berücksichtigt werden, wenn es sich um ganze Parzellen handelt, die von unveränderlichen Grenzen wie Mauern, Hecken oder Wasserläufen umgeben sind oder wenn angrenzende Flächen mit Kulturen des gleichen Nutzungsblocks bestellt sind.

Hinweis: Ausnahmen von dieser Regel sind Realteilungsgebiete, bei denen nur eine Mindestgröße von 0,1 ha gefordert wird.