Kürzung

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Betragsdifferenz, die dadurch entsteht, dass die Beihilfe oder Prämie in Folge von Beanstandungen nicht in voller Höhe oder auch gar nicht gewährt wird. Obwohl jegliche solche Betragsdifferenz rechtlich als Kürzung gesehen werden kann, differenziert die KOM innerhalb dieser Betragsdifferenz nach der reinen Kürzung und einer zusätzlich verhängten Sanktion.
Eine Kürzung bezieht sich - anders als Beanstandungen oder Feststellungen - nicht mehr auf einzelne Objekte, sondern auf gesamte Anträge oder Teile davon, die durch Produktcodes identifiziert werden.


Siehe auch