Feststellung

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche

Im Kontext einer VOK/VWK in profil ist eine Feststellung die Niederschrift einer Tatsache ohne Wertung (also auch ohne Festlegung einer Wirkung im Antrag).

Eine typische Feststellung in profil ist das Flächenmessergebnis einer Parzelle/Nutzungszeile bei einer VOK. Die Flächenmessung eines Schlages, LE oder Feldblocks/Flurstücks erfolgt, unabhängig davon welche Förderprogramme der Antragsteller beantragt hat, immer auf die gleiche Weise.

Im Referenzflächenabgleich können die Fehlercodes, die der Abgleich in das Ergebnisblatt schreibt, als Feststellungen betrachtet werden. Auch bei der Übernahme als "Beanstandung" in die VWK-RFA sollte noch von "Feststellung" gesprochen werden. Die VWK-RFA muss unabhängig von den einzelnen Förderprogrammen nur den tatsächlichen Zustand von Flächen beschreiben, aber nicht eine Wirkung für die Förderprogramme implizieren. Insofern ist hier das Konzept Feststellung/Beanstandung in profil etwas aufgeweicht.

Genau wie Beanstandungen - aber im Unterschied zu Kürzungen - beziehen sich Feststellungen im Allgemeinen auf einzelne Objekte wie Parzellen, Tiere oder Rechnungen. Ausnahme: betriebsbezogene Feststellungen, die z.B. im Bereich Cross Compliance auftreten.


Siehe auch