Diskussion:Kürzung

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"Obwohl jegliche solche Betragsdifferenz rechtlich als Kürzung gesehen werden kann, differenziert die KOM innerhalb dieser Betragsdifferenz nach der reinen Kürzung und einer zusätzlich verhängten Sanktion."

Wer (und warum) sieht das rechtlich als Kürzung ? Wo differenziert die KOM nach "reiner Kürzung" und "zusätzlicher Sanktion" ?

Die KOM kennt folgende Differenzierung (z.B. Art. 57 ff. VO (EG) Nr. 1122/2009):

Beihilfe wird aufgrund der angemeldetet Fläche berechnet wenn ermittelte Fläche >= (angemeldete Fläche - 0,10 ha) ist. Beihilfe wird aufgrund der ermittelten Fläche berechnet wenn ermittelte Fläche < (angemeldete Fläche -0,10 ha) ist. --> Das bezeichnet KOM nicht als Kürzung ! Beihilfe wird aufgrund der ermittelten Fläche abzgl. 2*(angemeldete Fläche - ermittelte Fläche) berechnet wenn Differenz [angemeldete Fläche - ermittelte Fläche] > 3 % der ermittelten Fläche oder > 2 ha ist. --> Das bezeichnet KOM als Kürzung. Beihilfe wird gar nicht ausgezahlt wenn Differenz [angemeldete Fläche - ermittelte Fläche] > 20 % der ermittelten Fläche ist. Das bezeichnet KOM als Ausschluss.

Was ist nun Sanktion ?