Nutzungszeile

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In Baden-Württemberg werden in der Flächenmappe im Flurstücksverzeichnis Nutzungszeilen erfasst. Nutzungszeilen sind dabei die auf das Flurstück heruntergebrochenen Teile eines Schlages. Der Schlag, der durch seine einheitliche landwirtschaftliche Nutzung definiert ist, kann sich über verschiedene Flurstücke erstrecken. Damit eine genaue Zuordnungen der beantragten Flächen zu Flurstücken möglich ist, muss bereits der Antragsteller definieren, wie viel Fläche eines Schlages auf welchem Flurstück liegt. Diese Definition "beantragte Fläche eines Schlages pro Flurstück" wird als Nutzungszeile bezeichnet.

Eine Nutzungszeile ist einem bestimmten Flurstück und Schlag zugeordnet, hat genau eine Nutzung. In dem Flurstücksverzeichnis ist die Nutzungszeile durch die lfd. Nummer eindeutig im Programm identifizierbar.

In Baden-Württemberg werden etwa 3,5 Millionen Nutzungszeilen auf ca. 3 Millionen Flurstücken beantragt.

Im Normalfall ist die Nutzungszeile bindungsrein, das bedeutet, das die zusätzlichen Kennzeichen (Bindungen), die Informationen für die weitere Antragsbearbeitung liefern, für die gesamte Fläche der Nutzungszeile gelten. Ein Beispiel für Bindungen sind MEKA-Codes. Ausnahmen bilden hier die Bindungen zu UZW und AZL. Hier besteht die Möglichkeit zur Angabe einer Teilfläche.