Festlegender Vorgang

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Festlegend ist ein Vorgang dann und nur dann, wenn die durch ihn errechnete Zahlungsgrundlage sich von der aktuellen Festlegung unterscheidet. Der erste Vorgang einer Antragsmappe ist immer festlegend, da vorher keine Festlegung existiert hat.

Die Zahlungsgrundlage wird in diesem Fall zur neuen Festlegung.

Festlegende Vorgänge erzeugen Bescheide.


Siehe auch