Zahlungsgrundlage

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Die Zahlungsgrundlage eines Vorgangs, der sich gerade in der Berechnung befindet (oder auch bereits entschieden ist), wird anhand der beantragten und ermittelten Mengen errechnet. Man braucht das Konstrukt nur, um einen Namen für Zwischenergebnisse zu haben. Zu beachten ist der Unterschied zu Zahlungsbetrag und Menge Zahlung. Nach der Bescheidung der ggf. neu entstandenen Verpflichtung, wird die Zahlungsgrundlage zur Festlegung.

Die Zahlungsgrundlage ist der durch die Verwaltung berechnete, vorläufige Umfang der Verpflichtung eines durch den Begünstigten gestellten Antrags. Sie bezieht sich nicht nur auf die berechnete Summe in Euro, sondern auch auf die zugrundeliegenden Flächen in ha, die Tiere in GVE oder ähnliche Mengenangaben.