Antragsparzelle

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche

Eine Antragsparzelle ist ein "für die Beantragung optimierter" Schlag. Für die Beantragung der Fördermittel ist es teilweise notwendig künstliche Schläge/Parzellen zu bilden:

  • In einigen Bundesländern müssen bindungsreine Schläge erfasst werden. Für bestimmte AUM-Maßnahmen ist es dann z.B. erforderlich den tatsächlich existierenden Schlag für die Beantragung künstlich zu teilen und so zwei Antragsparzelle zu bilden, weil nur ein Teil des "Realschlages" gebunden sein soll.
  • Auch in den Ländern, wo nicht zwingend bindungsrein gearbeitet werden muss (z.B. BW) werden Schläge künstlich in Antragsparzellen "zerteilt". In BW werden Schläge, die nur zum Teil in der AZL-Kulisse liegen in zwei Antragsparzellen (eine mit Bindung, die andere ohne Bindung) aufgeteilt.

In profil werden in der Flächenmappe die Antragsparzellen angegeben. In BB, MV, SH und ST (Feldblocksystem) bildet eine Zeile in der Flächenmappe eine Antragsparzelle. In BW (Flurstücksystem) wird eine Antragsparzelle in der Flächenmappe ggf. durch mehrere (Nutzungs-)zeilen dargestellt.


Siehe auch