Flächenmappe

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Die Flächenmappe (FM) ist das zentrale Dokument für die Erfassung der Flächen eines Antragstellers. Diese enthält je nach Land verschiedene weitere Dokumente: ein Parzellenblatt, ein Statusblatt, ein Landschaftselementeblatt, ein Teilflurstückblatt, ein Flurstücksverzeichnis, ....

Ab 2016 kommt die Geo-Flächenmappe (Geo-FM) in BB und SH zum Einsatz.

Ab 2017 benutzen BB, SH, ST und MV (Besonderheit: [Notes://deg_nb_profi01/412565DA0054053B/66C4D45503D9858D41256A5E0059F104/1A6A9F322D8394F1C125803C0026B137 Anbindung LaFIS]) die GEO-FM.

Wichtige Zeitpunkte in der Bearbeitung der Flächen (ab 2015)

Datum Bedeutung
15.05. "Antragstermin"

Bis zu diesem Tag darf der Antragsteller Flächen(-änderungen) einreichen, soviel er will.
Die in der Flächenmappe angegebenen Flächen (gekennzeichnet durch die Geometrien) müssen sich zu diesem Tag in seinem Besitz befinden. Die Nutzungen, die er angibt müssen die Hauptnutzungen im Zeitraum 01.06.-15.07. sein.

31.05. Bis zu diesem Tag darf der Antragsteller Flächenänderungen nachreichen.

Die Änderungen (Erweiterung des Antrags) gelten dann aber eigentlich schon als Verspätung.

In der Praxis sieht es aber so aus: Wenn der Antragsteller schon bis zum 15.05. seine erste Flächenmappe eingereicht hat, darf er bis zum 31.05. noch alles mögliche ändern.

01.06. Beginn der Pre-Check-Phase.
13.06. Bis zu diesem Tag darf der Antragsteller Änderungen an seinen Meldungen zu ÖVF vornehmen, soviel er will. Alle Änderungen, die nach diesem Datum gemacht werden, werden sich separat gemerkt (siehe Modifikation). Es wird bei der ÖVF-Berechnung in der ZFK dann das Minimum der ÖVF vor dem 13.06. und der ÖVF nach dem 13.06. verwendet.
21.06. Bis zu diesem Tag darf der Antragsteller Antragskorrekturen im Rahmen des Pre-Checks einreichen.
01.06. + 34 Tage Bis zu diesem Tag darf der Antragsteller Korrekturen seines Antrags melden, sofern er nicht von einer bevorstehenden VOK weiß.

Korrekturen sind keine Änderungen, erweitern den Antragsumfang also nicht (ob Änderung oder Korrektur, liegt für profil im Ermessen des Sachbearbeiters).

15.07. Ende des Kontrollzeitraums der Anbaudiversifizierung.
01.10. Der Antragsteller kann bezüglich der Zwischenfrüchte (siehe ÖVF) noch bis zu diesem Datum Korrekturen an der Meldung seiner Zwischenfrüchte vornehmen (siehe Modifikation).