ZA-Konto-Aktualisierung und -Validierung

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Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (neu 2012-03-07)
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Um Betrieben in besonderer Lage und Neueinsteigern die Zuweisung von (zusätzlichen) Zahlungsansprüchen bzw. Referenzbeträgen zu ermöglichen, ohne dabei die für Deutschland geltende finanzielle Obergrenze zu verletzen wurde eine nationale Reserve gebildet.

Die nationale Reserve bezieht ihre Zahlungsansprüche unter anderem aus der Einziehung von Zahlungsansprüchen, weil der Betriebsinhaber sie während drei aufeinander folgender Jahre nicht genutzt hat bzw. weil der Betriebsinhaber aus der nationalen Reserve zugeteilte Zahlungsansprüche oder aus der nationalen Reserve im Wert um mehr als 20 Prozent erhöhte Zahlungsansprüche nicht fünf Jahre ununterbrochen genutzt hat bzw. sie vor Ablauf der fünf Jahre übertragen hat.

In der Betriebsprämie wird die Nutzung der Zahlungsansprüche ermittelt und vermerkt. Die Nutzung der in der Betriebsprämie ermittelten Zahlungsansprüche muss im ZA-Konto vermerkt werden, damit dort die Prüfung erfolgen kann, ob eventuell Zahlungsansprüche in die nationale Reserve eingezogen werden müssen.


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  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ZA-Konto-Aktualisierung und -Validierung"