ZA-Konto-Aktualisierung und -Validierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Um Betrieben in besonderer Lage und Neueinsteigern die Zuweisung von (zusätzlichen) [[Zahlungsanspruch|Zahlungsansprüchen]] bzw. Referenzbeträgen zu ermöglichen, ohne dabei die für Deutschland geltende finanzielle Obergrenze zu verletzen wurde eine nationale Reserve gebildet.
 
   
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[[Kategorie:Zahlungsansprüche]]
Die nationale Reserve bezieht ihre Zahlungsansprüche unter anderem aus der Einziehung von Zahlungsansprüchen, weil der Betriebsinhaber sie während drei aufeinander folgender Jahre nicht genutzt hat bzw. weil der Betriebsinhaber aus der nationalen Reserve zugeteilte Zahlungsansprüche oder aus der nationalen Reserve im Wert um mehr als 20 Prozent erhöhte Zahlungsansprüche nicht fünf Jahre ununterbrochen genutzt hat bzw. sie vor Ablauf der fünf Jahre übertragen hat.
 
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Um Betrieben in besonderer Lage und Neueinsteigern die Zuweisung von (zusätzlichen) [[Zahlungsanspruch|Zahlungsansprüchen (ZA)]] bzw. Referenzbeträgen zu ermöglichen, ohne dabei die für Deutschland geltende finanzielle Obergrenze zu verletzen wurde eine [[nationale Reserve]] gebildet.
   
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Die nationale Reserve bezieht ihre ZA unter anderem aus der Einziehung von ZA, weil der Betriebsinhaber sie während drei aufeinander folgender Jahre nicht genutzt hat bzw. weil der Betriebsinhaber aus der nationalen Reserve zugeteilte ZA oder aus der nationalen Reserve im Wert um mehr als 20 Prozent erhöhte ZA nicht fünf Jahre ununterbrochen genutzt hat bzw. sie vor Ablauf der fünf Jahre übertragen hat.
In der Betriebsprämie wird die Nutzung der Zahlungsansprüche ermittelt und vermerkt. Die Nutzung der in der Betriebsprämie ermittelten Zahlungsansprüche muss im ZA-Konto vermerkt werden, damit dort die Prüfung erfolgen kann, ob eventuell Zahlungsansprüche in die nationale Reserve eingezogen werden müssen.
 
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In der Betriebsprämie wird die Nutzung der ZA ermittelt und vermerkt. Die Nutzung der in der Betriebsprämie ermittelten ZA muss im ZA-Konto vermerkt werden, damit dort die Prüfung erfolgen kann, ob eventuell ZA in die nationale Reserve eingezogen werden müssen.
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Dazu existiert in [[profil c/s]] die ZA-Konto-Aktualisierungsmappe.
   
   

Aktuelle Version vom 22. Mai 2015, 12:06 Uhr

Vorlage:Werkzeug Um Betrieben in besonderer Lage und Neueinsteigern die Zuweisung von (zusätzlichen) Zahlungsansprüchen (ZA) bzw. Referenzbeträgen zu ermöglichen, ohne dabei die für Deutschland geltende finanzielle Obergrenze zu verletzen wurde eine nationale Reserve gebildet.

Die nationale Reserve bezieht ihre ZA unter anderem aus der Einziehung von ZA, weil der Betriebsinhaber sie während drei aufeinander folgender Jahre nicht genutzt hat bzw. weil der Betriebsinhaber aus der nationalen Reserve zugeteilte ZA oder aus der nationalen Reserve im Wert um mehr als 20 Prozent erhöhte ZA nicht fünf Jahre ununterbrochen genutzt hat bzw. sie vor Ablauf der fünf Jahre übertragen hat.

In der Betriebsprämie wird die Nutzung der ZA ermittelt und vermerkt. Die Nutzung der in der Betriebsprämie ermittelten ZA muss im ZA-Konto vermerkt werden, damit dort die Prüfung erfolgen kann, ob eventuell ZA in die nationale Reserve eingezogen werden müssen.

Dazu existiert in profil c/s die ZA-Konto-Aktualisierungsmappe.


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept ZA-Konto-Aktualisierung und -Validierung"