Prämienanspruch: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (1 Version: 1233)
(geändert 2012-03-07)
 
Zeile 2: Zeile 2:
 
Ein Prämienanspruch kennzeichnet die maximale Zahl von Prämien, auf die ein [[Antragsteller]] Anspruch erheben kann, sofern weitergehende förderprogrammspezifische Grenzen dies zulassen. Ein Prämienanspruch ist immer an eine [[Person]], nicht an das [[Unternehmen]] gebunden. Prämienansprüche können auf [[Antrag]] von einem Erzeuger auf einen anderen auf Dauer oder zur befristeten Nutzung übertragen werden.
 
Ein Prämienanspruch kennzeichnet die maximale Zahl von Prämien, auf die ein [[Antragsteller]] Anspruch erheben kann, sofern weitergehende förderprogrammspezifische Grenzen dies zulassen. Ein Prämienanspruch ist immer an eine [[Person]], nicht an das [[Unternehmen]] gebunden. Prämienansprüche können auf [[Antrag]] von einem Erzeuger auf einen anderen auf Dauer oder zur befristeten Nutzung übertragen werden.
   
Beispiel: Bei der Mutterkuhprämie (FP13) wären solche förderprogrammspezifischen Grenzen die Deklaration als Kleinerzeuger (max. 15 [[GVE]] anrechenbar) oder die durch die Futterfläche begrenzte Zahl der förderfähigen GVE.
+
Beispiel: Bei der Mutterkuhprämie ([[FP13]]) wären solche förderprogrammspezifischen Grenzen die Deklaration als Kleinerzeuger (max. 15 [[GVE]] anrechenbar) oder die durch die Futterfläche begrenzte Zahl der förderfähigen GVE.

Aktuelle Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Ein Prämienanspruch kennzeichnet die maximale Zahl von Prämien, auf die ein Antragsteller Anspruch erheben kann, sofern weitergehende förderprogrammspezifische Grenzen dies zulassen. Ein Prämienanspruch ist immer an eine Person, nicht an das Unternehmen gebunden. Prämienansprüche können auf Antrag von einem Erzeuger auf einen anderen auf Dauer oder zur befristeten Nutzung übertragen werden.

Beispiel: Bei der Mutterkuhprämie (FP13) wären solche förderprogrammspezifischen Grenzen die Deklaration als Kleinerzeuger (max. 15 GVE anrechenbar) oder die durch die Futterfläche begrenzte Zahl der förderfähigen GVE.