Prämienanspruch

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Ein Prämienanspruch kennzeichnet die maximale Zahl von Prämien, auf die ein Antragsteller Anspruch erheben kann, sofern weitergehende förderprogrammspezifische Grenzen dies zulassen. Ein Prämienanspruch ist immer an eine Person, nicht an das Unternehmen gebunden. Prämienansprüche können auf Antrag von einem Erzeuger auf einen anderen auf Dauer oder zur befristeten Nutzung übertragen werden.

Beispiel: Bei der Mutterkuhprämie (FP13) wären solche förderprogrammspezifischen Grenzen die Deklaration als Kleinerzeuger (max. 15 GVE anrechenbar) oder die durch die Futterfläche begrenzte Zahl der förderfähigen GVE.