Junglandwirte-Mappe

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Die Junglandwirte-Mappe ist eine antragsjahresübergreifende Mappe, die darüber Auskunft gibt, für welche Jahre ein Antragsteller die Junglandwirteeigenschaft besitzt. Die Junglandwirteeigenschaft wird für die Berechnung der Direktzahlung 2015 genutzt. Die Junglandwirte-Mappe enthält ausschließlich Informationen zur Personenart des Antragstellers, entweder für 'Natürliche Person' oder 'Juristische Person'.

Zugrundeliegende Verordnung: VO ({{#explode:EU/639/2014|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/639/2014|/|1}}/{{#explode:EU/639/2014|/|2}}, Kapitel 4.


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  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Junglandwirte-Mappe"