Junglandwirte-Mappe
Die Junglandwirte-Mappe ist eine antragsjahresübergreifende Mappe, die darüber Auskunft gibt, für welche Jahre ein Antragsteller die Junglandwirteeigenschaft besitzt. Die Junglandwirteeigenschaft wird für die Berechnung der Direktzahlung 2015 genutzt. Die Junglandwirte-Mappe enthält ausschließlich Informationen zur Personenart des Antragstellers, entweder für 'Natürliche Person' oder 'Juristische Person'.
Zugrundeliegende Verordnungen:
- VO ({{#explode:EU/639/2014|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/639/2014|/|1}}/{{#explode:EU/639/2014|/|2}}, Kapitel 4 - ZAHLUNG FÜR JUNGLANDWIRTE.
- VO ({{#explode:EU/1307/2013|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/1307/2013|/|1}}/{{#explode:EU/1307/2013|/|2}}, Artikel 50.
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Junglandwirte-Mappe"