Junglandwirte-Mappe: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Junglandwirte-Mappe enthält ausschließlich Informationen zur [[Person|Personenart]] des Antragstellers, entweder für 'Natürliche Person' oder 'Juristische Person'. |
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+ | * {{VO|EU/639/2014}}, ''Kapitel 4 - ZAHLUNG FÜR JUNGLANDWIRTE''. |
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+ | * {{VO|EU/1307/2013}}, ''Artikel 50''. |
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Aktuelle Version vom 17. November 2017, 11:25 Uhr
Die Junglandwirte-Mappe ist eine antragsjahresübergreifende Mappe, die darüber Auskunft gibt, für welche Jahre ein Antragsteller die Junglandwirteeigenschaft besitzt. Die Junglandwirteeigenschaft wird für die Berechnung der Direktzahlung 2015 genutzt. Die Junglandwirte-Mappe enthält ausschließlich Informationen zur Personenart des Antragstellers, entweder für 'Natürliche Person' oder 'Juristische Person'.
Zugrundeliegende Verordnungen:
- VO ({{#explode:EU/639/2014|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/639/2014|/|1}}/{{#explode:EU/639/2014|/|2}}, Kapitel 4 - ZAHLUNG FÜR JUNGLANDWIRTE.
- VO ({{#explode:EU/1307/2013|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/1307/2013|/|1}}/{{#explode:EU/1307/2013|/|2}}, Artikel 50.
Links
- Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Junglandwirte-Mappe"