Junglandwirte-Mappe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Junglandwirte-Mappe ist eine antragsjahresübergreifende Mappe, die darüber Auskunft gibt, für welche Jahre ein Antragsteller die Junglandwirteeigenschaft besitzt. Die Junglandwirteeigenschaft wird für die Berechnung der Direktzahlungen FP215 genutzt.
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Die Junglandwirte-Mappe ist eine antragsjahresübergreifende Mappe, die darüber Auskunft gibt, für welche Jahre ein Antragsteller die Junglandwirteeigenschaft besitzt. Die Junglandwirteeigenschaft wird für die Berechnung der [[Direktzahlung 2015]] genutzt.
 
Die Junglandwirte-Mappe enthält ausschließlich Informationen zur [[Person|Personenart]] des Antragstellers, entweder für 'Natürliche Person' oder 'Juristische Person'.
 
Die Junglandwirte-Mappe enthält ausschließlich Informationen zur [[Person|Personenart]] des Antragstellers, entweder für 'Natürliche Person' oder 'Juristische Person'.
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Zugrundeliegende Verordnungen:
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* {{VO|EU/639/2014}}, ''Kapitel 4 - ZAHLUNG FÜR JUNGLANDWIRTE''.
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* {{VO|EU/1307/2013}}, ''Artikel 50''.
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Aktuelle Version vom 17. November 2017, 11:25 Uhr

Die Junglandwirte-Mappe ist eine antragsjahresübergreifende Mappe, die darüber Auskunft gibt, für welche Jahre ein Antragsteller die Junglandwirteeigenschaft besitzt. Die Junglandwirteeigenschaft wird für die Berechnung der Direktzahlung 2015 genutzt. Die Junglandwirte-Mappe enthält ausschließlich Informationen zur Personenart des Antragstellers, entweder für 'Natürliche Person' oder 'Juristische Person'.

Zugrundeliegende Verordnungen:


Links

  • Name des Detailkonzeptes: "Detailkonzept Junglandwirte-Mappe"