Einbehaltener Modulationsbetrag

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Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr von Replikator (Diskussion) (geändert 2012-03-07)
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Nur bei fakultativer Modulation: Differenz zwischen dem tatsächlichen Zahlungsbetrag und dem modulierten Zahlungsbetrag (2%). Dieser Betrag geht (mit -1 multipliziert) in das Feld 105a der Kreuzchenliste ein (lt. BMVEL-Papier vom 28.6.2003: Kürzungsbetrag).

Bei der obligatorischen Modulation: Differenz aus tatsächlichem und moduliertem Bewilligungsbetrag.