Tatsächlicher Bewilligungsbetrag
Der tatsächliche Bewilligungsbetrag ist der berechnete Bewilligungsbetrag nach Anwendung der Fördergrenze (Bagatellgrenze) (wird ggf. auf Null gesetzt).
Der tatsächliche Bewilligungsbetrag ist der berechnete Bewilligungsbetrag nach Anwendung der Fördergrenze (Bagatellgrenze) (wird ggf. auf Null gesetzt).