Einbehaltener Modulationsbetrag
Nur bei fakultativer Modulation: Differenz zwischen dem tatsächlichen Zahlungsbetrag und dem modulierten Zahlungsbetrag (2%). Dieser Betrag geht (mit -1 multipliziert) in das Feld 105a der Kreuzchenliste ein (lt. BMVEL-Papier vom 28.6.2003: Kürzungsbetrag).
Bei der obligatorischen Modulation: Differenz aus tatsächlichem und moduliertem Bewilligungsbetrag.