Einbehaltener Modulationsbetrag: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
 
(Artikel wurde geändert)
 
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
  +
{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Nur bei fakultativer Modulation: Differenz zwischen dem tatsächlichen Zahlungsbetrag und dem modulierten Zahlungsbetrag (2 % ) . Dieser Betrag geht (mit -1 multipliziert ) in das Feld 105a der x-Liste ein (lt. BMVEL-Papier vom 28.6.2003: Kürzungsbetrag ) .Bei der obligatorischen Modulation: Differenz aus tatsächlichem und moduliertem Bewilligungsbetrag.}}
 
  +
[[Kategorie:Modulation]]
  +
Nur bei fakultativer [[Modulation]]: Differenz zwischen dem [[tatsächlicher Zahlungsbetrag|tatsächlichen Zahlungsbetrag]] und dem [[modulierter Zahlungsbetrag|modulierten Zahlungsbetrag]] (2%). Dieser Betrag geht (mit -1 multipliziert) in das Feld 105a der [[Kreuzchenliste]] ein (lt. [[BMVEL]]-Papier vom 28.6.2003: Kürzungsbetrag).
  +
  +
Bei der obligatorischen Modulation: Differenz aus [[Tatsächlicher Bewilligungsbetrag|tatsächlichem]] und [[Modulierter Bewilligungsbetrag|moduliertem Bewilligungsbetrag]].

Aktuelle Version vom 10. Mai 2012, 10:03 Uhr

Nur bei fakultativer Modulation: Differenz zwischen dem tatsächlichen Zahlungsbetrag und dem modulierten Zahlungsbetrag (2%). Dieser Betrag geht (mit -1 multipliziert) in das Feld 105a der Kreuzchenliste ein (lt. BMVEL-Papier vom 28.6.2003: Kürzungsbetrag).

Bei der obligatorischen Modulation: Differenz aus tatsächlichem und moduliertem Bewilligungsbetrag.