Einbehaltener Modulationsbetrag: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Nur bei fakultativer Modulation: Differenz zwischen dem tatsächlichen Zahlungsbetrag und dem modulierten Zahlungsbetrag (2 % ) . Dieser Betrag geht (mit -1 multipliziert ) in das Feld 105a der x-Liste ein (lt. BMVEL-Papier vom 28.6.2003: Kürzungsbetrag ) .Bei der obligatorischen Modulation: Differenz aus tatsächlichem und moduliertem Bewilligungsbetrag.}}
 
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[[Kategorie:Modulation]]
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Nur bei fakultativer [[Modulation]]: Differenz zwischen dem tatsächlichen Zahlungsbetrag und dem modulierten Zahlungsbetrag (2%). Dieser Betrag geht (mit -1 multipliziert) in das Feld 105a der [[Kreuzchenliste]] ein (lt. [[BMVEL]]-Papier vom 28.6.2003: Kürzungsbetrag).
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Bei der obligatorischen Modulation: Differenz aus [[Tatsächlicher Bewilligungsbetrag|tatsächlichem]] und [[Modulierter Bewilligungsbetrag|moduliertem Bewilligungsbetrag]].

Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

Nur bei fakultativer Modulation: Differenz zwischen dem tatsächlichen Zahlungsbetrag und dem modulierten Zahlungsbetrag (2%). Dieser Betrag geht (mit -1 multipliziert) in das Feld 105a der Kreuzchenliste ein (lt. BMVEL-Papier vom 28.6.2003: Kürzungsbetrag).

Bei der obligatorischen Modulation: Differenz aus tatsächlichem und moduliertem Bewilligungsbetrag.