Bescheid: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Bescheid ist ein schriftlicher [[Verwaltungsakt]] (§ 35 VwVfG) einer Behörde. Ein Bescheid kann in Schriftform oder elektronisch erlassen werden. Er kann mit [[Auflage]]n und Nebenbestimmungen versehen werden und muss eine Begründung enthalten. Er stellt das Pendant zum Antrag des Antragstellers dar.
 
Ein Bescheid ist ein schriftlicher [[Verwaltungsakt]] (§ 35 VwVfG) einer Behörde. Ein Bescheid kann in Schriftform oder elektronisch erlassen werden. Er kann mit [[Auflage]]n und Nebenbestimmungen versehen werden und muss eine Begründung enthalten. Er stellt das Pendant zum Antrag des Antragstellers dar.
   

Aktuelle Version vom 17. November 2017, 11:25 Uhr

Ein Bescheid ist ein schriftlicher Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) einer Behörde. Ein Bescheid kann in Schriftform oder elektronisch erlassen werden. Er kann mit Auflagen und Nebenbestimmungen versehen werden und muss eine Begründung enthalten. Er stellt das Pendant zum Antrag des Antragstellers dar.

Gegen einen Bescheid kann - im Gegensatz zur Zahlungsmitteilung - Widerspruch/Klage eingereicht werden.

Bescheide werden nach Festsetzungsbescheiden und Zahlungsbescheiden unterschieden. Eine Zahlungsmitteilung ist kein Bescheid.

Hinweis: im Leben außerhalb der Antragstellung gibt es durchaus auch andere Bescheide.