Bescheid: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Bescheid ist die Bezeichnung für eine Entscheidung einer Verwaltungsbehörde. Ein Bescheid kann ein [[Verwaltungsakt]] (z.B. eine Gewerbeuntersagung oder eine Baugenehmigung), aber auch eine bloße Auskunft oder ein Hinweis sein.
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Ein Bescheid ist ein schriftlicher [[Verwaltungsakt]] 35 VwVfG) einer Behörde. Ein Bescheid kann in Schriftform oder elektronisch erlassen werden. Er kann mit [[Auflage]]n und Nebenbestimmungen versehen werden und muss eine Begründung enthalten. Er stellt das Pendant zum Antrag des Antragstellers dar.
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Gegen einen Bescheid kann - im Gegensatz zur [[Zahlungsmitteilung]] - [[Widerspruch]]/Klage eingereicht werden.
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Bescheide werden nach [[Festsetzungsbescheid]]en und [[Zahlungsbescheid]]en unterschieden. Eine [[Zahlungsmitteilung]] ist kein Bescheid.
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Hinweis: im Leben außerhalb der Antragstellung gibt es durchaus auch andere Bescheide.

Version vom 29. August 2012, 22:03 Uhr

Ein Bescheid ist ein schriftlicher Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG) einer Behörde. Ein Bescheid kann in Schriftform oder elektronisch erlassen werden. Er kann mit Auflagen und Nebenbestimmungen versehen werden und muss eine Begründung enthalten. Er stellt das Pendant zum Antrag des Antragstellers dar.

Gegen einen Bescheid kann - im Gegensatz zur Zahlungsmitteilung - Widerspruch/Klage eingereicht werden.

Bescheide werden nach Festsetzungsbescheiden und Zahlungsbescheiden unterschieden. Eine Zahlungsmitteilung ist kein Bescheid.

Hinweis: im Leben außerhalb der Antragstellung gibt es durchaus auch andere Bescheide.