Antragstermin: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ProfilGlossar
Wechseln zu: Navigation, Suche
(geändert 2012-03-07)
(Artikel wurde geändert)
 
(4 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
   
Der Antragstermin ist der späteste Abgabetermin für den jeweiligen [[Antrag]]. Erfolgt die Abgabe nach diesem festgelegten Termin, werden die berechneten Fördermittel [[Sanktionierung|sanktioniert]].
+
Der Antragstermin ist der späteste Abgabetermin für den jeweiligen [[Antrag]]. Erfolgt die Abgabe nach diesem festgelegten Termin, werden die berechneten [[Fördermittel]] [[Sanktionierung|sanktioniert]].
  +
  +
== Antragstermin 15.05. ==
  +
Der Antragstermin, T<sub>A</sub>, liegt entsprechend § 7 Abs. 1 der InVeKoSV für Anträge auf Direktzahlungen auf dem 15.5. des jeweiligen Antragsjahres. Fällt der Antragstermin auf einen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, so wird er entsprechend Art. 12 Unterabsatz 1 Buchstabe a der {{VO|EU/640/2014}} auf den ersten darauf folgenden Arbeitstag gelegt. (''Quelle: Programmbeschreibung [[Direktzahlung]]'')
  +
  +
  +
== Siehe auch ==
  +
* [[Antragsänderungstermin]]
  +
* [[Antragsfristende]]
  +
* [[Antragsänderungsfristende]]
  +
* [[Mitteilung der Ergebnisse der Vorabprüfung]]

Aktuelle Version vom 8. März 2019, 12:59 Uhr

Der Antragstermin ist der späteste Abgabetermin für den jeweiligen Antrag. Erfolgt die Abgabe nach diesem festgelegten Termin, werden die berechneten Fördermittel sanktioniert.

Antragstermin 15.05.

Der Antragstermin, TA, liegt entsprechend § 7 Abs. 1 der InVeKoSV für Anträge auf Direktzahlungen auf dem 15.5. des jeweiligen Antragsjahres. Fällt der Antragstermin auf einen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, so wird er entsprechend Art. 12 Unterabsatz 1 Buchstabe a der VO ({{#explode:EU/640/2014|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/640/2014|/|1}}/{{#explode:EU/640/2014|/|2}} auf den ersten darauf folgenden Arbeitstag gelegt. (Quelle: Programmbeschreibung Direktzahlung)


Siehe auch