Antragsfristende
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Antragsfristende/Antragsänderungsfristende, TFE, ist der letzte Tag, an dem
- ein Antrag erstmalig eingereicht werden darf und
- Änderungen zu einem Antrag mitgeteilt werden dürfen.
Dieser Termin wird anhand
TFE = TA + 25
errechnet. Fällt das Antragsfristende/Antragsänderungsfristende auf einen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, so wird es entsprechend Art. 12 Unterabsatz 1 Buchstabe b der VO ({{#explode:EU/640/2014|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/640/2014|/|1}}/{{#explode:EU/640/2014|/|2}} auf den ersten darauf folgenden Arbeitstag gelegt. (Quelle: Programmbeschreibung Direktzahlung)