Antragsänderungstermin

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Der Antragsänderungstermin, T, ist der letzte Tag, an dem der Antragsteller Änderungen an einem bereits eingereichten Antrag vornehmen kann, ohne dass der Antrag gekürzt wird (s. Abschnitt 2.3.1). Antragsänderungstermin ist der 31.5. Fällt der Antragsänderungstermin auf einen Feiertag, einen Samstag oder Sonntag, so wird er entsprechend Art. 12 Unterabsatz 1 Buchstabe a der VO ({{#explode:EU/640/2014|/|0}}) Nr. {{#explode:EU/640/2014|/|1}}/{{#explode:EU/640/2014|/|2}} auf den ersten darauf folgenden Arbeitstag gelegt. (Quelle: Programmbeschreibung Direktzahlung)


Siehe auch