Ablehnung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{ImportAusAltemGlossarHandbuch|Eine Ablehnung ist immer eine negative Entscheidung. Etwas, z. B. ein Objekt der Beantragung bzw. der gesamte Antrag eines Antragstellers, wird nicht befürwortet/nicht angenommen, weil Verstöße gegen Bestimmungen und Regelungen begangen wurden bzw. erforderliche Antragsvoraussetzungen gar nicht oder unvollständig erfüllt wurden. Bei Ablehnungen unterscheiden wir Einzel- und Gesamtablehnungen.Einzelablehnungen beziehen sich immer auf ein Objekt der Beantragung, d.h. es wird ein konkretes Flächenstück bzw. Tier abgelehnt.Man spricht von Gesamtablehnung, wenn der Antrag eines Antragstellers auf Gewährung bestimmter Beihilfen/Prämien von der zuständigen Behörde nicht befürwortet/negativ entschieden wird. Dem Antragsteller wird die Entscheidung mittels Ablehnungsbescheid bekannt gegeben.}}
 
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Eine Ablehnung ist die Nicht-Gewährung der durch den [[Antragsteller]] beantragten [[Beihilfe]]/Prämie, über die er durch den [[Ablehnungsbescheid]] informiert wird. In diesem Fall ist die [[Festlegung]] Null
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* [[Bewilligung]]

Aktuelle Version vom 8. Mai 2014, 12:27 Uhr


Eine Ablehnung ist die Nicht-Gewährung der durch den Antragsteller beantragten Beihilfe/Prämie, über die er durch den Ablehnungsbescheid informiert wird. In diesem Fall ist die Festlegung Null


Siehe auch