Einbehaltener Modulationsbetrag
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Nur bei fakultativer Modulation: Differenz zwischen dem tatsächlichen Zahlungsbetrag und dem modulierten Zahlungsbetrag (2%). Dieser Betrag geht (mit -1 multipliziert) in das Feld 105a der Kreuzchenliste ein (lt. BMVEL-Papier vom 28.6.2003: Kürzungsbetrag).
Bei der obligatorischen Modulation: Differenz aus tatsächlichem und moduliertem Bewilligungsbetrag.