Ablehnung

Aus ProfilGlossar
Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr von Profiladmin (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche


Eine Ablehnung ist die Nicht-Gewährung der durch den Antragsteller beantragten Beihilfe/Prämie, über die er durch den Ablehnungsbescheid informiert wird. In diesem Fall ist die Festlegung Null


Siehe auch