Zahlungsgrundlage

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Version vom 10. Juni 2014, 11:05 Uhr von Replikator (Diskussion) (Artikel wurde geändert)
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Die Zahlungsgrundlage eines Vorgangs, der sich gerade in der Berechnung befindet (oder auch bereits entschieden ist), wird anhand der beantragten und ermittelten Mengen errechnet. Man braucht das Konstrukt nur, um einen Namen für Zwischenergebnisse zu haben. Zu beachten ist der Unterschied zu Zahlungsbetrag und Menge Zahlung. Nach der Bescheidung der ggf. neu entstandenen Verpflichtung, wird die Zahlungsgrundlage zur Festlegung.

Vorläufige Umfang der Verpflichtung, die die Verwaltung durch eine Bewilligung gegenüber dem Antragsteller eingeht - in Euro. Aber auch vorläufiger Umfang der Verpflichtung, zu der der Antragsteller nun verpflichtet ist - in Hektar oder ähnlichen Mengenangaben.