Traktorschlag

Aus ProfilGlossar
Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr von Profiladmin (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: neuer Stand 16.12.2024)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein Traktorschlag ist eine bewirtschaftete Fläche (auf einer Referenzparzelle), die der Antragsteller auf einheitliche Art und Weise bewirtschaftet.

Umgangssprachlich: "Die Fläche, die er mit dem Traktor befährt" oder "Die Fläche, die eingezäunt ist".

Oftmals kann der Antragsteller einen Traktorschlag nicht als Antragsparzelle angeben, weil Teilflächen des Traktorschlags gebunden/beantragt werden sollen.


Siehe auch