Traktorschlag
Ein Traktorschlag ist eine bewirtschaftete Fläche (auf einer Referenzparzelle), die der Antragsteller auf einheitliche Art und Weise bewirtschaftet.
Umgangssprachlich: "Die Fläche, die er mit dem Traktor befährt" oder "Die Fläche, die eingezäunt ist".
Oftmals kann der Antragsteller einen Traktorschlag nicht als Antragsparzelle angeben, weil Teilflächen des Traktorschlags gebunden/beantragt werden sollen.