Traktorschlag: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. Januar 2025, 13:30 Uhr

Ein Traktorschlag ist eine bewirtschaftete Fläche (auf einer Referenzparzelle), die der Antragsteller auf einheitliche Art und Weise bewirtschaftet.

Umgangssprachlich: "Die Fläche, die er mit dem Traktor befährt" oder "Die Fläche, die eingezäunt ist".

Oftmals kann der Antragsteller einen Traktorschlag nicht als Antragsparzelle angeben, weil Teilflächen des Traktorschlags gebunden/beantragt werden sollen.


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