Zahlungsgrundlage: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zahlungsgrundlage eines Vorgangs, der sich gerade in der Berechnung befindet (oder auch bereits entschieden ist), wird anhand der beantragten und ermittelten Mengen errechnet. Man braucht das Konstrukt nur, um einen Namen für Zwischenergebnisse zu haben. Zu beachten ist der Unterschied zu Zahlungsbetrag und Menge Zahlung. Nach der Bescheidung der ggf. neu entstandenen Verpflichtung, wird die Zahlungsgrundlage zur [[Festlegung]].
Die Zahlungsgrundlage eines Vorgangs ist schwer zu definieren...
 
 
der sich gerade in der Berechnung befindet (oder auch bereits entschieden ist) wird anhand der beantragten und ermittelen Mengen errechnet. Man braucht das Konstrukt nur, um einen Namen für Zwischenergebnisse zu haben. Zu beachten ist der Unterschied zu Zahlungsbetrag und Menge Zahlung
 
   
 
Vorläufige Umfang der Verpflichtung, die die Verwaltung durch eine Bewilligung gegenüber dem [[Antragsteller]] eingeht - in Euro. Aber auch vorläufiger Umfang der Verpflichtung, zu der der Antragsteller nun verpflichtet ist - in Hektar oder ähnlichen Mengenangaben.
 
Vorläufige Umfang der Verpflichtung, die die Verwaltung durch eine Bewilligung gegenüber dem [[Antragsteller]] eingeht - in Euro. Aber auch vorläufiger Umfang der Verpflichtung, zu der der Antragsteller nun verpflichtet ist - in Hektar oder ähnlichen Mengenangaben.
 
 
== Siehe auch ==
 
* [[Festlegung]]
 

Version vom 10. Juni 2014, 11:05 Uhr

Die Zahlungsgrundlage eines Vorgangs, der sich gerade in der Berechnung befindet (oder auch bereits entschieden ist), wird anhand der beantragten und ermittelten Mengen errechnet. Man braucht das Konstrukt nur, um einen Namen für Zwischenergebnisse zu haben. Zu beachten ist der Unterschied zu Zahlungsbetrag und Menge Zahlung. Nach der Bescheidung der ggf. neu entstandenen Verpflichtung, wird die Zahlungsgrundlage zur Festlegung.

Vorläufige Umfang der Verpflichtung, die die Verwaltung durch eine Bewilligung gegenüber dem Antragsteller eingeht - in Euro. Aber auch vorläufiger Umfang der Verpflichtung, zu der der Antragsteller nun verpflichtet ist - in Hektar oder ähnlichen Mengenangaben.