Neuantrag: Unterschied zwischen den Versionen

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In einem Neuantrag (NA) beantragt der [[Antragsteller]] eine Prämienzahlung für die folgenden 5 Jahre. Im Jahr der Antragstellung erfolgt lediglich die Berechnung der Auszahlungsbeträge für die Folgejahre und eine Bescheidung, es fließt noch kein Geld. Bezüglich des erstellten [[Bescheid]]es kann der Antragsteller [[Widerspruch]] einlegen. Ein begründeter Widerspruch löst die [[Nachberechnung]] des Neuantrages aus. Ein Neuantrag bestimmt für alle Folgeanträge (Erweiterungsantrag|Erweiterungsanträge und Auszahlungsantrag|Auszahlungsanträge) den Antragstyp (nur für ST) und das [[Erstantragsjahr]]. Diese Parameter sind über die Laufzeit des Neuantrages konstant.
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In einem Neuantrag (NA) beantragt der [[Antragsteller]] eine Prämienzahlung für die folgenden 5 Jahre. Im Jahr der Antragstellung erfolgt lediglich die Berechnung der Auszahlungsbeträge für die Folgejahre und eine Bescheidung, es fließt noch kein Geld. Bezüglich des erstellten [[Bescheid]]es kann der Antragsteller [[Widerspruch]] einlegen. Ein begründeter Widerspruch löst die [[Nachberechnung]] des Neuantrages aus. Ein Neuantrag bestimmt für alle Folgeanträge ([[Erweiterungsantrag|Erweiterungsanträge]] und [[Auszahlungsantrag|Auszahlungsanträge]]) den Antragstyp (nur für ST) und das [[Erstantragsjahr]]. Diese Parameter sind über die Laufzeit des Neuantrages konstant.

Aktuelle Version vom 7. März 2012, 23:00 Uhr

In einem Neuantrag (NA) beantragt der Antragsteller eine Prämienzahlung für die folgenden 5 Jahre. Im Jahr der Antragstellung erfolgt lediglich die Berechnung der Auszahlungsbeträge für die Folgejahre und eine Bescheidung, es fließt noch kein Geld. Bezüglich des erstellten Bescheides kann der Antragsteller Widerspruch einlegen. Ein begründeter Widerspruch löst die Nachberechnung des Neuantrages aus. Ein Neuantrag bestimmt für alle Folgeanträge (Erweiterungsanträge und Auszahlungsanträge) den Antragstyp (nur für ST) und das Erstantragsjahr. Diese Parameter sind über die Laufzeit des Neuantrages konstant.