Neuantrag

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In einem Neuantrag (NA) beantragt der Antragsteller eine Prämienzahlung für die folgenden 5 Jahre. Im Jahr der Antragstellung erfolgt lediglich die Berechnung der Auszahlungsbeträge für die Folgejahre und eine Bescheidung, es fließt noch kein Geld. Bezüglich des erstellten Bescheides kann der Antragsteller Widerspruch einlegen. Ein begründeter Widerspruch löst die Nachberechnung des Neuantrages aus. Ein Neuantrag bestimmt für alle Folgeanträge (Erweiterungsanträge und Auszahlungsanträge) den Antragstyp (nur für ST) und das Erstantragsjahr. Diese Parameter sind über die Laufzeit des Neuantrages konstant.